Geld

Zum Thema Geld

Die evangelische Gemeinden im Pfarrbereich Roßla sind auf Geld angewiesen, um Gemeindeveranstaltungen anzubieten, die Kirche zu erhalten, das Gemeindehaus zu heizen, die Gehälter der Pfarrer und Mitarbeiter zu zahlen und die anderen Gemeindeaufgaben zu erfüllen. Die Finanzierung unserer Gemeinde ruht dabei auf drei Säulen, die jeweils wichtig sind: Kirchensteuer, Gemeindebeitrag, Spenden.

Kirchensteuer

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist für die Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ geregelt, dass sie sich durch eine Kirchensteuer finanziert. Anders als bei einer Vereinsmitgliedschaft ist die Kirchensteuer an das Einkommen gebunden. Damit ist sie je nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern. Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Lohnsteuer und wird vom Finanzamt einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Das bedeutet, dass nur diejenigen Kirchensteuer zahlen, die in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis stehen. Die Kirchensteuer geht an die Landeskirche in Magdeburg, die mit diesem Geld die Pfarrstellen und andere übergemeindliche Projekte wie Jugendfreizeiten oder Männerarbeit unterstützt. Einen gewissen Teil der Kirchensteuer erhält die einzelne Gemeinde in Abhängigkeit von ihrer Mitgliederzahl.

Gemeindebeitrag

Da nur ein Teil der Gemeindemitglieder Kirchensteuer zahlen, bittet die Evangelische Kirche herzlich jedes Gemeindeglied um einen Gemeindebeitrag. Anders als die Kirchensteuer kommt dieses Geld der Gemeinde direkt und zu 100% zugute. Mit den Mitteln des Gemeindebeitrages können wir unter anderem das Gemeindebüro offen halten, die Baumaßnahmen an den Kirchen mitfinanzieren und die Kinder- und Jugendarbeit unterstützen. Als Gemeinden im Kirchspiel Roßla und in Tilleda sind wir auf den Gemeindebeitrag angewiesen, deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die sich daran beteiligen!

Die Höhe des Gemeindebeitrags:
Jeder kann selbst entscheiden, mit welcher Summe er sich am Gemeindebeitrag beteiligt. Die Synode unserer Landeskirche bittet aber um bestimmte Mindestbeiträge:
– 1,25 Euro pro Monat / 15,00 Euro pro Jahr: Volljährige Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von ALG II, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen
– 3,50 Euro pro Monat / 42,00 Euro pro Jahr: Gemeindeglieder, die Kirchensteuer zahlen und Gemeindeglieder mit einem Einkommen bis 700 Euro, die keine Kirchensteuer zahlen  (z.B. Rentner)
– 4,50 Euro pro Monat / 54 Euro pro Jahr: Gemeindeglieder mit einem Einkommen bis 900 Euro, die keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Rentner)
– darüber hinaus je 100 Euro Einkommen 0,50 Euro pro Monat / 6 Euro pro Jahr

Den Gemeindebeitrag können sie entweder bar im Gemeindebüro einzahlen oder mit dem Überweisungsträger, der zugeschickt wird, überweisen:
Evangelischer Kirchenkreis Eisleben
Kreissparkasse Mansfeld-Südharz
BLZ 800 55 008,
Kto.Nr.  0390 108 170
Verwendungszweck: Gemeindebeitrag Manfred Mustermann, Roßla (bitte Namen und Ort angeben!)

Spenden (Kollekten,Spenden, Nachlässe)

Eine dritte Säule für die Finanzierung der Gemeindearbeit sind Spenden.
In jedem Gottesdienst sammeln wir eine Kollekte für die eigene Gemeinde, die ausschließlich den Aufgaben im Kirchspiel oder in Tilleda zu Gute kommt. Die Kollekte, die am Ende des Gottesdienstes gesammlt wird, kommt dagegen einem jeweils wechselnden Projekt zugute, dass die Landeskirche oder der Kirchenkreis festlegt.

Dankbar sind wir ebenfalls für freie oder für bestimmte Projekte zweckgebundene Spenden, durch die überhaupt erst bestimmte Anliegen umgesetzt werden können. Da die evangelische Gemeinde den Status „gemeinnützig“ besitzt, sind die Spenden steuerlich voll absetzbar.

Eine weitere Form der Spenden stellen die Nachlässe dar: Die Evangelischen Gemeinden oder die Kirchen des Heimatortes können im Testament mit einer bestimmten Summe des Erbes bedacht werden.