Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet. Wer gültig getauft wurde, wird weder bei einem Übertritt zu einer anderen Konfession noch bei einem Wiedereintritt neu getauft. Die Taufe ist der an einem bestimmten Datum konkret festzumachende Augenblick, in dem Gott sein uneingeschränktes Ja sagt: „Du gehörst zu mir und ich werde für Dich sorgen wie gute Eltern für ihr Kind sorgen.“ Dieses Ja Gottes in der Taufe verbindet den Getauften zugleich mit der Gemeinde, mit den anderen „Gotteskindern“. Diese durch die Taufe begründete Kirchenmitgliedschaft gilt unabhängig davon, inwieweit jemand am kirchlichen Leben teilnimmt oder welche Glaubensinhalte er vertritt.

Wer getauft ist und als Kirchenmitglied zur Gemeinde gehört, kann:

  • teilnehmen an der Feier des Abendmahls,
  • Patin bzw. Pate bei Taufen werden,
  • sich kirchlich trauen lassen,
  • kirchlich bestattet werden,
  • die Gemeindeleitung, den Gemeindekirchenrat, mit wählen,
  • selbst in die Gemeindeleitung gewählt werden.

Wer getauft ist, wird gebeten,

  • sich nach ihren, seinen Möglichkeiten am Leben der Gemeinde zu beteiligen,
  • seine Begabung in die Gemeinde einzubringen,
  • die finanziellen Lasten der Kirche mit zu tragen.

Kircheneintritt

Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden:

Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.

Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen – die evangelischen Gemeinden in unserer Region bieten Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten. Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Die Modalitäten sind am besten im Gespräch mit Pfarrer Blischke zu klären.

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten:

Wenn sie nach einer Zeit des Abstandes von der Kirche oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten, ist das ohne weiteres möglich – wir freuen uns sehr darüber! Voraussetzung dafür ist allein ein formloser Antrag und ein kurzes Gespräch mit Pfarrer Blischke, um die Formalien zu besprechen.

Kirchenaustritt

Wenn jemand aus der Kirche austritt, so erlöschen seine Verpflichtungen gegenüber und seine Rechte in der Kirche. Er schließt sich selbst aus der Gemeinschaft derer aus, die zum Abendmahl eingeladen sind, die kirchlich getraut und bestattet werden, und ist nicht mehr zur Kirchensteuer verpflichtet. Trotz des Austrittes bleibt Gottes Ja zu dem Einzelnen bestehen, da die Taufe nicht wieder rückgängig gemacht wird.

Rechtlich kann ein Austritt nur auf dem Gericht erklärt werden. Doch ein Entschluss zum Kirchenaustritt kann verschiedene Gründe haben, die auch mit unseren Gemeinden oder mit einzelnen Personen verbunden sein können. Wir als evangelische Gemeinden möchten Sie deshalb bei einem Entschluss zum Austritt herzlich um ein kurzes Gespräch bitten, damit wir die Chance haben, ihre Gründe zum Austritt wahrzunehmen und unsere Defizite als attraktive Gemeinde zu bearbeiten.