Grundsätzlich: Gegenwärtig ist unsere Gesellschaft stark von der Ausbreitung des Corona-Erregers geprägt, der insbesondere für ältere oder im Immunsystem einge-schränkte Menschen sehr gefährlich werden kann. Alle Experten sind sich einig, dass es notwendig ist, die sozialen Treffpunkte deutlich zu reduzieren. Auch wir als Kirchen-gemeinden wollen natürlich alles in unserer Macht stehende tun, um den Anstieg der Krankheitszahlen zu bremsen. Wir wollen dabei ohne Panik und mit Verantwortung unser kirchliches Leben in der Corona-Krise gestalten.
Unsicherheit: Wie sich die Ausbreitung des Virus bis Pfingsten in unserer Gegend entwickelt, lässt sich heute (19.3.) nur schwer einschätzen.
Verantwortlichkeiten: Als Kirchengemeinden im Pfarrbereich müssen wir selbst verantwortlich entscheiden, unterliegen aber zum einen den Anordnungen des Landes Sachsen-Anhalt, da Gottesdienste rechtlich als Veranstaltungen gelten. Zum anderen sind kirchenrechtlich auch die Empfehlungen der Landeskirche für uns bindend.
Gottesdienste: Alle Gottesdienste bis einschließlich Ostermontag sind abgesagt. Zu den ursprünglich geplangten Gottesdienstzeiten bin ich als Pfarrer in der Kirche vor Ort (nicht im Gemeindehaus oder Pfarrhaus), läute 5 Minuten die Glocken, singe eine Lied und bete einen Psalm und das Vaterunser sozusagen „stellvertretend“ für die Gemeinde.
Gemeindenachmittage und Frauenkreise fallen für den April aus. Für den Mai werden Termine geplant. Ob diese stattfin-den werden, wird dann kurzfristig entschieden.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Solange Kita und Schulen geschlossen sind, finden keine Angebote für Kinder (Kinderchor, KidsTreff, Eltern-Kind-Treff, Kids-Treff Junior) und für Jugendliche (Jugendkreis) statt. Werden die Schulen wieder geöffnet, beginnt auch wieder die kirchliche Arbeit mit Kindern. Nicht stattfinden wird leider auch im Mai der Eltern-Kind-Treff, weil dort die Zahl der teilnehmenden Personen relativ hoch und gemischt ist.
Beerdigungen: Beerdigungen finden weiterhin statt. Im Blick auf die Form der Beerdigungen (öffentlich oder Familie, Trauerhalle oder Grab etc.) sind wir als Kirche an die Weisungen der Stadt Sangerhausen (für die Friedhöfe Breitenbach, Rotha, Horla, Wolfsberg), der Stadt Kelbra (für den Friedhof in Tilleda) und der Gemeinde Südharz (für die Friedhöfe in Roßla, Breitungen, Dittichenrode, Questenberg Wickerode) gebunden, da die jeweiligen Kommunen Besitzer der Friedhöfe sind.
Konzerte und Chor: Das für den 1. April geplante Konzert in Bennungen mit der Passion von Kieling fällt aus. Die Chorproben der Kantorei Golde-ne Aue und des Kirchenchors Bennungen finden vorerst bis nach Ostern nicht statt.